Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der vergangenen Folgen:

 

1. Gutachter haben festgestellt, dass lediglich etwa 40 Prozent der Fehler beim Hausbau durch fehlerhafte Planung, jedoch die Mehrzahl (60 Prozent) bei der Bauausführung gemacht werden.

Eine Binsenweisheit lautet: „Alles, was falsch gemacht werden kann, wird irgendwann auch falsch gemacht“. Der Großteil der Baumängel ist die Folge von „Pfusch am Bau“:

-        eindringende Feuchtigkeit wegen mangelhafter

      Abdichtung von Fundament und Keller

-        Befall mit Schimmelpilzen, weil unfertige Bauteile

      bei schlechtem Wetter nicht oder nur unzureichend

      geschützt werden und der Bau später nicht richtig

      austrocknet

-        zu geringe Raumhöhen vor allem in Dachgeschossen

-        mangelnder Schallschutz durch Fehler beim Einbau

      von Treppen, Trennwänden und Abwasserleitungen

-        falsch eingebaute Fenster

-        schlecht abgedichtete Fugen

 

2. Ob man den richtigen Baupartner gewählt hat, merkt man in den meisten Fällen sofort: Ist er engagiert und umsichtig? Erledigt er seine Aufgaben ohne gesondert gegebene Hinweise?

Die Baustelle muss abgesichert, Baustrom und Bauwasser müssen beantragt werden. Für alles dies ist in der Regel der Bauleiter, Rohbauunternehmer oder Hausanbieter (als Generalunternehmer) zuständig.

 

3. Jedes Bauvorhaben sollte von einem Fachmann begleitet werden, der allein dem Bauherrn verpflichtet ist! Da jedoch etwa 40 Prozent der Fehler beim Hausbau schon in der Planungsphase gemacht werden, scheint es weniger sinnvoll, den Planer bzw. planenden Architekten auch mit der Bauüberwachung zu betrauen.

Genauso wenig sinnvoll ist es wohl, den Bauleiter des ausführenden Unternehmens mit der baubegleitenden Überwachung zu betrauen, da ja – wie schon festgestellt – etwa 60 Prozent der Fehler beim Hausbau während der Bauphase gemacht werden.

Das Honorar für einen professionellen Bauleiter richtet sich nach Leistungsumfang und Bausumme. Es liegt zwischen 200 und 300 Euro pro Termin; begleitet er das gesamte Projekt, so ist mit ca. 1,5 bis 2 Prozent der Bausumme zu rechnen.

Selbstverständlich kann diese Leistung entweder aus der Architektenleistung oder aus der Leistung des Hausanbieters herausgenommen werden; in diesem Fall verringert sich das Honorar des Architekten bzw. der Preis des Hausanbieters entsprechend, sodass auf dem Bauherrn keine zusätzlichen Kosten entstehen!

 

4. Zu den Aufgaben eines Bauleiters gehört es auch, ein Bautagebuch zu führen. Eine darüber hinausgehende eigene Buchführung des Bauherrn schadet nicht und kann im Falle von Unstimmigkeiten hilfreich sein.

Die Inhalte und Eintragungen des Bautagebuches betreffen:

-        wann wurde welches Material geliefert

-        wird hat das Material entgegengenommen

-        wird hat die Qualität des gelieferten Materials und dessen Vollständigkeit überprüft

-        wann wurden welche Arbeiten erledigt

-        wann und mit welchem Ergebnis wurden diese Arbeiten begutachtet

Auch eine ausführliche Fotodokumentation hilft bei der Reklamation von Mängeln. Dabei sind vor allem Aufnahmen von Bauzuständen, die sich später einer problemlosen Begutachtung entziehen, besonders wichtig.

 

5. Einmal die Woche sollte es einen festen Termin geben, an dem sich Bauherr, Bauleiter und Bauunternehmer oder Handwerker auf der Baustelle treffen, um Fragen gemeinsam zu klären.

Bis zu 300 Details müssen Bauherren entscheiden, wenn sie ein Haus ausstatten, von der Art der Klinker bis hin zur Fugenfarbe in der Küche und der Armatur im Gäste-WC. Hier den Überblick zu behalten, im Kostenrahmen zu bleiben und nicht über die Stränge zu schlagen, das ist hart. Viele Bauherren schaffen das nicht – und stehen am Ende bei der Bank zwecks Nachfinanzierung.
Mein Rat: vor Beginn des Bauvorhabens die Ausstattung möglichst komplett zusammenstellen und dann nicht mehr davon abweichen.

 

6. Neben der Unterzeichnung des Kauf- oder Bauvertrags ist die Abnahme nach Ende der Arbeiten der wichtigste Rechtsakt eines Bauvorhabens, denn damit erkennt der Bauherr die erbrachten Leistungen des Handwerkers, Unternehmers oder Hausanbieters als "im Wesentlichen vertragsgerecht" an.

Wenn bisher noch kein unabhängiger Gutachter dabei war – jetzt ist er unverzichtbar!

Wichtig zu wissen: Nehmen Sie einen Bau trotz erkennbarer Mängel ab, verzichten Sie auf Ihr Recht auf Nachbesserung und können später nur noch auf Schadensersatz klagen.

 

7. Ein Punkt, an dem viele Bauherren über den Tisch gezogen werden, ist der Zahlungsplan. Er legt fest, wann welche Teilsummen der Gesamtkosten eines Bauvorhabens fällig ist. Läuft alles regelgerecht, entsprechen die Zahlungen dem Baufortschritt.

Wie viele Zahlungen wann und in welcher Höhe dem Baufortschritt entsprechen, kann und sollte unterschiedlich geregelt sein. Bei Fertighäusern gibt es aufgrund des
hohen Grades an Vorfertigung nur wenige Raten. Beim konventionell gebauten Haus, an dem viele Gewerke beteiligt sind, sind acht bis zwölf Abschlagszahlungen üblich.

 

8. Eine sorgfältige Abnahme deckt die meisten Mängel auf – aber nicht alle. Vor allem Pfusch am Rohbau, der durch Putz und Farbe hinter der Oberfläche verschwindet, offenbart sich häufig erst, wenn nach dem Unwetter das Wasser im Keller steht oder nach heftigen Temperaturschwankungen die Wandverkleidung im Dachgeschoss reißt.

Für diese "versteckten Mängel" gibt es eine Gewährleistung. Je nach Vertragsart ist sie unterschiedlich lang. Bei einzelnen Handwerkerleistungen, die weder nach VOB- noch nach BGB-Vorschriften erbracht werden, z.B. neu eingebauten Fenstern, beträgt sie lediglich zwei Jahre. Bei Verträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), wie sie bei Hausanbietern üblich ist, gelten zumeist vier Jahre.

Handelt es sich um einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), etwa einen Bauträgervertrag oder einen Werkvertrag, gilt eine fünfjährige Frist. Die kann man sich auch bei Verträgen nach VOB einräumen lassen. Vor dem Ende dieser Fristen sollte ein Gutachter genau prüfen, ob Mängel aufgetreten sind.

 

9. Diese Versicherungen sollten Bauherren auf jeden Fall abschließen:

- Bauleistungsversicherung

- Feuerrohbau- und Wohngebäudeversicherung

- Bauherren-Haftpflichtversicherung

- Unfallversicherung für Bauhelfer