Schutz für die Baustelle – welche
Versicherungen sind (zwingend) notwendig

 

Diese Versicherungen sollten Bauherren auf jeden Fall abschließen:
 
Bauleistungsversicherung

Früher wurde diese Police auch Bauwesenversicherung genannt: Sie gilt während der Bauphase und deckt unvorhersehbare Schäden am Baumaterial aufgrund von Konstruktions- oder Materialfehlern sowie alle Schäden am Roh- oder Neubau durch Unwetter, Vandalismus oder Diebstahl ab.
 
Feuerrohbau- und Wohngebäudeversicherung

Sie zahlt, wenn ein Feuer den Bau noch vor der Fertigstellung zerstört. Zumeist wandelt sich die Police nach dem Einzug in eine Wohngebäudeversicherung um, mit der die Immobilie gegen Brand, Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Wasserrohrbruch gesichert wird.

Optional lassen sich auch Elementarschäden integrieren: Hochwasser, Erdrutsche oder Gebäudeschäden durch Schneelasten. Banken machen diese Versicherung meist zur Auflage.
 
Bauherren-Haftpflichtversicherung

Baustellen sind eine potenzielle Gefahrenquelle. Verletzen sich Passanten oder spielende Kinder, tritt diese Police ein, selbst wenn die Baustelle nur unzureichend gesichert war. Wichtig: Bauhelfer sind in dieser Versicherung NICHT versichert: sie deckt nur Schäden gegenüber unbeteiligten Dritten.

Der Bauherr sollte allerdings vor Abschluss dieser Versicherung prüfen, ob sie nicht Tarifbestandteil der eigenen Privathaftpflicht-Versicherung ist.
 
Unfallversicherung für Bauhelfer

Helfen Freunde oder Verwandte auf der Baustelle, muss der Bauherr sie über die Bauberufsgenossenschaft versichern. Bis zu 39 Arbeitsstunden der Helfer sind kostenlos – unabhängig von der Personenzahl.

Wichtig:
Fallen mehr Stunden an, sind die Helfer ab der ersten Stunde zu versichern.
Häuslebauer sollten der Versuchung widerstehen, dieses Geld zu sparen: Zum
einen haben Personenschäden am Bau häufig sechsstellige Folgekosten. Und selbst wenn nichts passiert, ist das Risiko, erwischt zu werden und ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen, hoch: Die Bauämter leiten Bauanmeldungen automatisch an die Berufsgenossenschaften weiten.