Tagebuch führen – wer führt das
Bautagebuch?

 

Zu den Aufgaben eines Bauleiters gehört es auch, ein Bautagebuch zu führen. Eine darüber hinausgehende eigene Buchführung des Bauherrn schadet nicht und kann im Falle von Unstimmigkeiten hilfreich sein.

 

Die Inhalte und Eintragungen des Bautagebuches betreffen:

 

-         wann wurde welches Material geliefert

-         wer hat das Material entgegengenommen

-         wer hat die Qualität des gelieferten Materials

     und dessen Vollständigkeit überprüft

-         wann wurden welche Arbeiten erledigt

-        wann und mit welchem Ergebnis wurden diese

     Arbeiten begutachtet

 

Das regelmäßige Abheften aller Unterlagen sowie die Kontrolle der Rechnungen und die penible Überprüfung, ob der Kostenrahmen eingehalten wird, sind lästig aber notwendig.

 

Auch eine ausführliche Fotodokumentation hilft bei der Reklamation von Mängeln. Dabei sind vor allem Aufnahmen von Bauzuständen, die sich später einer problemlosen Begutachtung entziehen, besonders wichtig.

 

Nach dem Verfüllen der Baugrube, aber auch nach dem Verputzen von Wänden sind die Einzelheiten dem problemlosen Mängelnachweis weitgehend entzogen.

 

Wichtig ist es, als Bauherr häufig auf der Baustelle präsent zu sein: zu fragen, zu hinterfragen und ggf. zu diskutieren. Die Bauhandwerker mögen das zwar nicht, aber es ist das gute Recht des Bauherrn: er zahlt schließlich.

 

Auch hier gilt der alte Satz: „Lieber fünf unangenehme Minuten als anschließend fünf unangenehme Jahre!“

 

In der nächsten Folge beschäftige ich mich mit dem Baufortschritt und was bei den Baubesprechungen zu beachten ist sowie dem Finanzplan und wie er aus oftmals mangelnder Disziplin aus den Fugen gerät.