Der Zahlungsplan – und wie Bauherren
über den Tisch gezogen werden

 

Ein Punkt, an dem viele Bauherren über den Tisch gezogen werden, ist der Zahlungsplan. Er legt fest, wann welche Teilsummen der Gesamtkosten eines Bauvorhabens fällig ist. Läuft alles regelgerecht, entsprechen die Zahlungen dem Baufortschritt.

 

So ist es auch, wenn Gewerke einzeln beauftragt werden. Kauft man ein ganzes Haus, ist die Sache schwieriger: Ein Laie kann kaum einschätzen, wie viel der Bau zum jetzigen Stand wert ist.

 

"Drei Viertel aller Bauherren leisten unfreiwillig Vorauskasse", warnt Jürgen Schrader vom Verband Privater Bauherren. Manchmal ist schon die gesamte Bausumme überwiesen, obwohl noch die Treppe fehlt. Bei einer Pleite der Baufirma muss der Bauherr dann ein anderes Unternehmen beauftragen – und bezahlt die Treppe zweimal: wenn er kann. Aber auch für die Mängelbeseitigung fehlt ihm jedes Druckmittel.
 
Wie viele Zahlungen wann und in welcher Höhe dem Baufortschritt entsprechen, kann und sollte unterschiedlich geregelt sein. Bei Fertighäusern gibt es aufgrund des hohen Grades an Vorfertigung nur wenige Raten. Beim konventionell gebauten Haus, an dem viele Gewerke beteiligt sind, sind acht bis zwölf Abschlagszahlungen üblich.

 

Bei einem Vertrag mit einem Bauträger sind die Zahlungsetappen durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gesetzlich geregelt. Sie sieht 13 Raten vor, die in maximal sieben Teilraten zusammengefasst werden müssen. Für einzelne Bauabschnitte gelten Höchstgrenzen.

 

Verstöße bestraft der Gesetzgeber: entspricht ein Zahlungsplan nicht der MaBV, gilt er als unwirksam, der Bauherr kann alle gezahlten Raten zurückfordern und die gesamte Bausumme erst nach Abnahme des Hauses zahlen.

 

In der nächsten Folge beschäftige ich mich damit, wie Bauherren Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen und durchsetzen.