Die Bauabnahme – Tücken, Fehler
und die Folgen

 

Neben der Unterzeichnung des Kauf- oder Bauvertrags ist die Abnahme nach Ende der Arbeiten der wichtigste Rechtsakt eines Bauvorhabens, denn damit erkennt der
Bauherr die erbrachten Leistungen des Handwerkers, Unternehmers oder Hausanbieters als "im Wesentlichen vertragsgerecht" an.

 

Vorher muss der Beauftragte beweisen, dass er die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß ausgeführt hat. Wenn der Bauherr das anders sieht, muss er nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, den der Beauftragte zu verantworten hat; und das ist in aller Regel mit Ärger und Kosten verbunden.

 

Die Abnahmen unterscheiden sich nach Art des Bauvorhabens. Bei Sanierung oder Neubau, die ein Architekt leitet, sind Einzelabnahmen nach Abschluss eines Bauabschnitts die Regel.

 

Baut man mit einem Fertighaushersteller oder Bauträger, gibt es nur die Abnahme des Gesamtbauwerks.

 



Wenn bisher noch kein unabhängiger Gutachter dabei war – jetzt ist er unverzichtbar!
 

Treffen Sie sich lieber mehrmals vor Ort, um den Termin vorzubereiten und sämtliche Mängel aufzudecken und aufzulisten, die dann beim Abnahmetermin ins Protokoll aufgenommen werden. Welcher Art und wie umfangreich die Schäden sind, wird dort genauso notiert wie die Frage, wie und bis wann nachzubessern ist.

 

Selten wird ein Haus auf Anhieb abgenommen, bei gravierenden Mängeln kann man die Abnahme sogar verweigern. Dann kommt es zu weiteren Terminen (immer den Gutachter mitnehmen), und erst wenn alles in Ordnung ist, wird die letzte Rate des Baupreises fällig.

 

Wichtig zu wissen:
Nehmen Sie einen Bau trotz erkennbarer Mängel ab, verzichten Sie auf Ihr Recht auf Nachbesserung und können später nur noch auf Schadensersatz klagen.

 

In der nächsten Folge beschäftige ich mich mit dem Zahlungsplan und wie Bauherren dabei oft über den Tisch gezogen werden.